Wer glaubt, beim Bau seines Hauses auf den
Schornstein verzichten zu können zahlt nach Meinung zahlreicher Experten drauf. Eine Umfrage unter Teilnehmern der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg ( DIA ) untermauert diese
These. Ein Großteil der Makler bewertet das Vorhandensein eines klassischen Schornsteins als “Verkaufsfördernd”. Auch in Sachen Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Versorgungssicherheit rechnet sich
das “ gute Stück “. Mit einem mehrzügigen Schornstein lassen sich jederzeit moderne Heizkonzepte unter Berücksichtigung fossiler und regenerativer Energieformen realisieren. Die Solarenergie ist
ebenso zu integrieren wie das gemütliche Holzfeuer. All dies schafft Unabhängigkeit in der Energiewahl und gewährleistet über das ganze Jahr hinweg eine günstige und flexible Wärmeversorgung.
Neben diesen Aspekten bietet ein moderner Schornstein - sozusagen serienmäßig - den erforderlichen Brand- und Schallschutz. Der nachträgliche Einbau einer Abgasanlage ist allerdings umständlich und
meistens teuer. Bei der Neubauplanung sollte deshalb nicht auf den Schornstein verzichtet werden.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne ausführlich.
“Nichts ist beständiger als die
Veränderung”,sagt der Volksmund. Dies gilt auch für unsere Heizgewohnheiten und die eingesetzten Energie- träger. Wurde früher überwiegend mit festen Brennstoffen gefeuert, so gewann die
Zentralheizung in den 60er Jahren zunehmend an Bedeutung. Holz und Kohle wurden damit mehr und mehr durch die “bequemen” fossilen Energieträger Gas und Heizöl ersetzt. Die jüngsten Preisentwicklungen
lassen die Verbraucher jedoch aufhorchen. Alternativen in der Hausheizung sind gefragter den je. Damit diese Entwicklung nicht zum Problem für Betreiber, Handwerker und Planer wird, sollte ein
mineralisches Schornsteinsystem als feste, unverzichtbare Größe in der Neubauplanung berücksichtigt werden.
Baurechtlich änderten sich mit der Muster-Feuerungsverordnung(MFeuVO) von 1995 nahezu alle Begriffsbestimmungen rund um den Schornstein. Das Wort Abgasanlagen wurde zum Überbegriff. Abgasanlagen von
öl- und gasbetriebenen Feuerstätten werden seitdem in der Fachwelt generell als Abgasleitungen bezeichnet. Bei Abgassystemen für Wärmeerzeuger, die mit festen Brennstoffen betrieben werden spricht
man weiterhin von einem Schornstein, da eine Feuerbeständigkeit von 90 Minuten( gegen Rußbrand ) gegeben sein muss.
Abgasleitungen und Schornsteine die frei im Markt zu beziehen sind, unterliegen darüber hinaus der Bauteilregelliste A und müssen eine baurechtliche Zulasung des Deutschen Instituts für Bautechnik
DIBT vorweisen. Der Vorteil dieser Systeme liegt in der freien Verwendung an allen Heizgeräten; ein Aspekt, der bei einem späteren Austausch der Gerätes (bei Defekt oder aus Altersgründen) von
Bedeutung ist.
Außerdem werden mehrzügige keramische Abgasanlagen heute als Multifunktionsbauteile konzipiert und bieten so zahlreiche Nutzungsvarianten für den Betreiber. Neben einem Heizungszug, der den Einsatz
aller energiesparenden Feuerstätten erlaubt, ermöglicht ein zweiter Schacht den Anschluss eines Kamin- oder Kachelofens. Diese Feuerstätten schaffen behagliche Wärme und lassen sich (stromlos) auch
in Notzeiten betreiben. Der hier am häufigsten verwandte Brennstoff Holz besitzt darüber hinaus, als nachwachsender, heimischer Rohstoff, eine ausgeglichene CO2-Bilanz.
In einem weiteren Schacht lassen sich Installationsleitungen u.a. für den Vor- und Rücklauf der auf dem Dach montierten, solarkollektoren verlegen. Die Kombination von Solarenergie und moderner
Holzverbrennung ( z.B. mit Holzpellets ) bietet einen Versorgung-Mix, der besonders energie- und umweltschonend ist. Für den Hausbewohner bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit und
Kostenbeweglichkeit, da der jeweils günstigste Energieträger genutzt werden kann.
Fazit
Mehrzügige Schornsteinsysteme schaffen Unabhängigkeit und Flexibilität in allen Fragen der Hausbeheizung. Sie sorgen für die sichere Abführung der Rauchgase und berücksichtigen schon heute zukünftige
Entwicklungen in der Wärmetechnik. Die Initiative Pro Schornstein e.V. empfiehlt daher: Beim Neubau eines Gebäudes, aber auch im Renovierungsfall sollte immer ein mineralischer Schornstein
berücksichtigt werden.
Richtigstellung:
Die Novellierung der 1. BImSchV sieht keine generelle Nachrüstpflicht von Abgasfiltern für Festbrennstofffeuerstätten vor.
Ab dem Inkrafttreten der Verordnung werden für
Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) zunächst Grenzwerte der Stufe 1 für die Emission von CO und Staub festgelegt. Weiterhin wird ein Mindestwirkungsgrad gefordert.
Ab 2014 gelten verschärfte Anforderungen.
Einzelraumfeuerungsanlagen die heute eingebaut werden und die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen, dürfen auch nach 2014 weiter betrieben werden.
In den letzten Jahren hat die Industrie Feuerstätten entwickelt, die die geforderten Werte einhalten. Erkennbar sind diese an dem EFA Qualitätssiegel oder dem DIN plus Zeichen.
Ab 2014 ist eine Altanlagenregelung geplant. Je nach Alter der Feuerstätte soll dann vom Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung durchgeführt werden. Erfüllen die alten Feuerstätten nicht die Grenzwerte müssen sie ausgetauscht oder z.B. mit Filtern nachgerüstet werden.
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