Firma Heinrich Pauli Schornstein-Kamintechnik Planung-Beratung-Vertrieb
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Schornsteinhöhe über Dach

Für die minimale Höhe des Schornsteins über Dach gelten folgende neue Regelungen, die sich gemäß 1. BImSchV geändert haben:

 

Update gültig ab 1. Januar 2022

 

Am 18. Oktober 2021 wurde die Änderungsverordnung zur 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz 1. BImSchV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 4676). Die Änderungen traten am
1. Januar 2022 in Kraft.
 
Die Änderung der Ableitbedingungen im § 19 der 1. BImSchV dient dazu, die Vorschriften an den fortgeschrittenen Stand derTechnik anzupassen. Die Vorschriften der 1. BImSchV für die Ableitbedingungen von Abgasen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wurden geändert, um eine Verbesserung der Immissionssituation in der Nachbarschaft solcher Anlagen herbeizuführen.
 

Geänderter Verordnungstext:

 

(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins


1.firstnah angeordnet ist und
2.den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

 

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn
1.ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und
2.ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

 

Die Berechnungen sollten möglichst parallel nach der 1. BImSchV § 19 und der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4: Juli 2017( Abschnitt 6.2.1 Mündungshöhe für das Einzelgebäude mit Abgasableiteinrichtung ) durchgeführt werden, denn in vielen Fällen ergibt die Berechnung nach der VDI-Richtlinie geringere Schornsteinhöhen über Dach.

 

Mit der 1. BImSchV können nur symmetrische Satteldächer und Flachdächer gerechnet werden.
Alle anderen Dachformen (unsymmetrisches Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach, Walmdach, Sheddach Mansarddach), sowie die Berücksichtigung
der Umgebungsbebauung oder der Hanglage können mit der VDI 3781 berechnet werden.

 

Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger
Die Umsetzung der neuen Ableitbedingungen bedeutet in der Praxis, dass die Austrittsöffnungen der Schornsteine für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe möglichst nahe am First angeordnet sein sollten. Dies ist bei der Planung eines neuen Gebäudes mit einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe unbedingt zu beachten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die maximale Höhe des Schornsteins über Dach bzw. oberhalb der obersten Befestigung aus statischen und baurechtlichen Gründen nach der DIN V 18160-1 auf 3 m begrenzt ist. Bei einer Überschreitung dieses Längenmaßes sprechen Sie bitte unsere technische Abteilung an.

 

Wichtig ist, sich schon in der Planungsphase, spätestens aber vor der Errichtung von Feuerstätte und Schornstein mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abzustimmen und die Möglichkeiten der Abgasabführung mit ihm abzuklären.

 

Update ab 1. Januar 2022 Ende

Dächer mit einer Neigung von kleiner oder gleich 20°

Mindestabstand 40 cm über First -oder- 100 cm Abstand senkrecht auf die Dachfläche

Dächer mit einer Neigung von mehr als 20°:

Mindestabstand 40 cm über First -oder- 230 cm horizontaler Abstand zum Dach

Allgemein gilt auch:

Die Austrittsöffnung bei Feuerstätten bis 50 KW muss in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen um mindestens 100 cm überragen.Ab 50 KW vergrößert sich der Umkreis je weitere angefangene 50 KW um 2 m bis maximal 40 m.

Wenn der Schornstein höher als in den obenstehenden Tabellen und bis zu 1,50,2,00 m bzw. 3,00 m über Dach stehen soll gibt es eine Lösung:

Der Aufbau mit unserer Standsicherheiskonstruktion "Eckbewehrungsset" im Mantelstein. Dazu werden in den offenen Eckzellen der Mantelsteine Bewehrungsstäbe eingebaut und mit Beton vergossen. Der Stahl muß dabei von der vorletzten Einspannebene bis zur Mündung geführt werden. Diese Variante ist nachträglich nicht möglich und muß im Baufortschritt eingebaut werden.
Maximale Höhe je nach Typ der Standsicherheitskonstruktion: 1,50,2,00 oder 3,00 m

Eckbewehrungssystem EBS

 

Die Lage und Höhe des Schornsteins über dem Dach können eine statische Absicherung erforderlich machen. Mit dem Eckbewehrungssystem EBS können Sie Ihren Schornstein standsicher bis zu einer Höhe von 3 m aus dem Dach rausführen.

 

 

Statikset für Eckbewehrung EBS3 (Höhe über Dach max. 1,5 m)

 

Statikset für Eckbewehrung EBS4 (Höhe über Dach max. 2,0 m)

 

Statikset für Eckbewehrung EBS6 (Höhe über Dach max. 3,0 m)

 

 

Optional zur weiteren Verstärkung des Schornsteins im Sparrenbereich

Schornsteinhalter

Der Schornsteinhalter (Sparrenhalter) zur Zwischen-, Auf- und Untersparrenmontage stellt die Standfestigkeit Ihres Schornsteinsystems sicher.

Schornsteine sind im Über-Dach-Bereich stets erhöhten Windlasten ausgesetzt. Weil der Schornstein diese Windruckkräfte nicht aufnehmen kann, müssen diese ins Gebäude eingeleitet werden.

Um die maximal zulässige Bauhöhe des Schornsteins über Dach realisieren zu können, ist der Einbau eines Schornsteinhalters als letzte horizontale Abstützung unabdingbar.

Der Schornsteinhalter kann auf, unter und zwischen den Sparren montiert werden.

Das Bild zeigt die Montage des Schornsteinhalters zwischen den Sparren.

Der Schornsteinhalter

 

Der Schornsteinhalter verfügt über einen statischen Nachweis und gewährleistet die Standsicherheit der Abgasanlage. Er wird im Sparrenfeld der Dachhaut montiert und markiert die letzte horizontale Einbindung des Schornsteins im Gebäude.

 

Der Schornsteinhalter

  • passt sich jeder Dachneigung an
  • passt sich jeder Schornsteingröße an
  • ist werkseitig vormontiert
  • kann eingedämmt werden (stellt somit keine Kältebrücke dar)

Die flexible Gewindestabmechanik des Schornsteinhalters passt sich jeder Einbausituation an und kann wahlweise auf, unter oder zwischen den Sparren montiert werden.

 

 

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